Fragen und Antworten zum Gesetzesentwurf


Wie der Gesetzentwurf im Detail zu bewerten ist.


Mit 41 Änderungen an 9 Landesgesetzen und einer Rechtsverordnung ist das Schneller-Bauen-Gesetz ein weitreichendes Instrument für mehr Wohnungsbau in Berlin. Dazu kommen weitere 69 Maßnahmen die unterhalb der Gesetzesebene wirken. Mit 700 Hinweise und Anregungen haben sich Verbände und Bezirke in den Vorbereitungsprozess des Gesetzentwurfs eingebracht.

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Beim Schneller-Bauen-Gesetz handelt sich um ein sogenanntes Artikelgesetz, mit dem verschiedene Landesgesetze geändert werden sollen. Dazu gehören die Berliner Landesbauordnung, das Denkmalschutzgesetz, das Naturschutzgesetz, Landeswaldgesetz, Baumschutzverordnung und einige weitere. Begleitend zum Gesetz möchte der Senat zudem eine Vielzahl untergesetzlicher Maßnahmen umsetzen – beispielsweise die Digitalisierung der Verwaltungen. 

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Wesentliches Ziel des Gesetzes und der begleitenden Maßnahmen ist, dass in Berlin mehr, schneller und auch günstiger Wohnungen gebaut werden können. Dazu soll auch der Bau von sozialer Infrastruktur (beispielsweise Kitas oder Schulen) vereinfacht werden. Dazu klärt es Zuständigkeiten und Strukturen, strafft Verfahren und entschlackt über das Bundesrecht hinausgehende bürokratische Vorgaben in Landesvorschriften, die das Bauen bisher erschweren oder verhindern. 

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Neu und besonders am Schneller-Bauen-Gesetz ist, dass es das Gemeinwohl und die Interessen der wachsenden Stadt – und damit der Menschen, die gerne bezahlbar in Berlin wohnen wollen und nach Wohnungen suchen – erstmals als herausgehobene Priorität einstuft. Damit steht es für ein geändertes Mindeset in der Berliner Verwaltung: weg von der Problemanalyse und hin zur Lösungsorientierung für die Entspannung des Mietwohnungsmarkts.

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Ja. In Berlin dauert es mittlerweile oft mehrere Jahre, ehe mit einem Wohnungsbau-Projekt begonnen werden kann. Gleichzeitig gibt es mittlerweile schätzungsweise 100.000 Mietwohnungen zu wenig in der Stadt und suchen viele vergeblich nach einer bezahlbaren Wohnung. Deshalb ist es richtig, wenn das Land Bauen einfacher und schneller machen will. Genau das ist das Ziel des Schneller-Bauen-Gesetzes.

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Sicher nicht sofort. Zunächst schafft es die Voraussetzungen dafür, dass Berlin bei der Bewältigung dieser Aufgabe zumindest echte Chancen hat. Wichtig ist aber darüber hinaus auch, dass sich auf Bundesebene etwas ändert: flexiblere Standards, weniger Bürokratie und – vor allem – ein langfristig verlässlicher Rechts- und Förderrahmen. 

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Das werfen Kritiker*innen dem Gesetzesentwurf vor – das stimmt aber so nicht. Richtig ist: Viele Landesvorschriften rund um das Bauen stammen aus einer Zeit, als Berlin eher geschrumpft als gewachsen ist und die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg noch nicht so tief war wie heute. Deshalb finden sich in diesen Landesgesetzen viele Vorgaben, die über Bundesrecht hinausgehen – also höhere Auflagen für das Bauen machen. Das wird dadurch nicht nur langsamer und schwieriger, sondern auch teurer. Deshalb ist es sinnvoll, dass diese Vorschriften nun unter die Lupe genommen worden sind und teilweise auf die (ebenfalls schon strengen) Vorgaben des Bundes zurückgeführt werden. 

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In Deutschland gilt: Landesrecht bricht nicht Bundesrecht. Deshalb kann Berlin auch beim Naturschutz selbstverständlich die Bundesvorgaben nicht unterschreiten. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in 11 Kapiteln und 74 Paragrafen detailliert u.a. die Mitwirkungsrechte von Naturschutzverbänden, die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur oder den Biotop- und Artenschutz.  

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Kritiker*innen des Gesetzesvorhabens befürchten, dass durch die Straffung von Beteiligungen von Naturschutzverbänden die Konflikte im Zuge von Bauprojekten tatsächlich zu- statt abnehmen könnten – mit der Folge, dass dadurch das Bauvorhaben stärker als zuvor verzögert würde. Richtig ist aber, dass die Beteiligungsmöglichkeiten von Naturschutzverbänden oder anderen Interessengruppen im Vorfeld von Bauprojekten unangetastet bleiben – das Gesetz nimmt lediglich eine Präzisierung der entsprechenden Fristen vor. Etwas anderes wäre unter dem Bundesnaturschutzgesetz auch gar nicht möglich.

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Bei jedem größeren Bauprojekt muss von Gesetzes wegen eine Vielzahl betroffener Stakeholder beteiligt werden. Vielfach gibt es öffentliche Anhörungen und auch Befassungen von Bezirksverordnetenversammlungen oder sogar dem Berliner Abgeordnetenhaus mit diesen Projekten. Hier sieht das Gesetz in Form der Durchführung von „Bauantragskonferenzen“ sogar eine Stärkung von Beteiligung vor. 


Im Zuge dieser umfangreichen Abwägung berechtigter Interessen sowie durch die Vorgaben von Bundes- und Landesgesetzen mit Standards und Auflagen für das Bauen wird eine dauerhaft hohe Qualität des gebauten Ergebnisses sichergestellt. 

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Durch die im Gesetz vorgesehene Straffung von Verfahren und die Klärung von Zuständigkeiten sowie durch die Digitalisierung von Prozessen werden die Bezirke wirkungsvoll entlastet. So haben sie die Chance, ihrer chronischen Personalnot etwas entgegenzusetzen und ihre Handlungsfähigkeit – beispielsweise auch bei der Kontrolle der Umsetzung von Vorschriften – zu stärken.

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Das stimmt nicht. Die Verfahren bleiben öffentlich und sind, sofern relevant, selbstverständlich auch weiterhin jederzeit Gegenstand von Diskussionen und Berichterstattung.

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Wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, den Berliner Mietwohnungsmarkt zu entspannen. Dazu setzt es auf die Beschleunigung und Vereinfachung von Bauen. Damit folgt es nicht den Interessen der Bau- und Wohnungswirtschaft, sondern derjenigen, die in Berlin eine bezahlbare Mietwohnung suchen. Darüber hinaus ist der Gesetzesentwurf das Ergebnis eines umfangreichen und offenen Beteiligungsprozesses, in dem relevante Stakeholder sich langfristig in die Diskussionen einbringen konnten. 

BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

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