Das richtige Gesetz für mehr Berlin


Wieso ist der vorliegende Gesetzesentwurf gut?


Der Berliner Senat hat sich am 4. Juni 2024 erstmals mit dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ausgearbeiteten Entwurf für das Schneller-Bauen-Gesetz befasst. Welches sind die wesentlichen Verbesserungen, die in dem Entwurf für mehr Wohnen in Berlin sorgen könnten? 


Vorfahrt für Gemeinwohl

Durch das gesamte Gesetzesvorhaben zieht sich der Gedanke, dass mehr Wohnen sowie mehr soziale Infrastruktur – beispielsweise Schulen – im Interesse aller ist und deshalb, wo immer möglich, Vorfahrt haben muss. Ob die bevorzugte Bearbeitung von Genehmigungen, die erstmaligen Einführung von Bearbeitungs-Fristen oder die Straffung von Zuständigkeiten und Verfahren: in ihrer Gesamtheit und ihrem Wechselspiel werden diese Neuregelungen und begleitenden Maßnahmen dazu führen, dass Bauen schneller, günstiger und für alle handhabbarer wird. 


Digitalisierung der Verwaltungsprozesse

In vielen Fällen sind die Verwaltungsprozesse nur unzureichend digitalisiert. Die entsprechenden Verfahren sind daher länger, für die Verwaltungen aufwändiger als nötig und tragen durch die Verzögerungen zu Kostensteigerungen in Bauprojekten bei. Die sowohl im Gesetz als auch in den untergesetzlichen Maßnahmen vorgesehene Digitalisierung der baurelevanten Prozesse ist daher ein essenzieller Schritt – und sollte darüber hinaus für eine moderne Verwaltung in der Hauptstadt der viertgrößten Wirtschaftsnation der Welt eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. 


Wichtig ist, dass die zu digitalisierenden Prozesse nicht einfach aus der analogen in die digitale Welt übersetzt werden. Wenn die gewünschten Beschleunigungseffekte tatsächlich eintreten sollen, muss der Verwaltungsprozess vorher entschlackt, vereinfacht und vor allem auch zwischen den Bezirken vereinheitlicht werden, wie es das Gesetz anstrebt. 


Einführung von Bearbeitungsfristen

Im Moment sind die Bearbeitungszeiten Anträgen für Bauprojekte viel zu lang. Dies gilt sowohl für Bauanträge als auch für Anträge nach Straßenrecht, ohne die eine Baustelle gar nicht erst eingerichtet werden kann. Die Verzögerungen, die bis zu einem Jahr dauern, frustrieren nicht nur, sondern verteuern die Bauprojekte auch. Warum? Weil zum Beispiel in dieser Zeit die Preise für Baumaterialien weiter erheblich gestiegen sind. Der Senat plant nun die Einführung von Prüf- und Bearbeitungsfristen bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Baustelleneinrichtungen. Außerdem sollen für kleinere Baustellen keine Einrichtungs-Genehmigungen mehr beantragt werden müssen, sondern lediglich noch ihre Einrichtung angezeigt werden. Beides wird zu einer wesentlichen Verbesserung und Beschleunigung von Abläufen und damit zu schnellerem Bauen führen. 


Klärung von Zuständigkeiten 

Bei vielen – vor allem größeren oder bezirksübergreifenden – Bauprojekten ist die Zuständigkeit zwischen Senat und Bezirken nicht immer eindeutig festgelegt. Deshalb kommt es bei Genehmigungen immer wieder zu Verzögerungen, die Bauen teurer machen. Deshalb ist eine klare Aufgabenstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten zwischen Senat und Bezirken, wie sie das Schneller-Bauen-Gesetz vorsieht, sehr wichtig. Hinzu kommt das begleitende Vorhaben, vereinheitlichende Leitfäden für die Erteilung von Genehmigungen zu erarbeiten. Dies vereinfacht die Arbeit der Behörden und sorgt mit einer Vereinheitlichung der Auslegung von Normen für Transparenz bei den Antragsteller*innen – was wiederum auch eine Voraussetzung für die Digitalisierung der Verfahren ist.


Denken im (Natur-)Metropolenraum

Die strengen Auflagen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) spielen gerade bei größeren Bauprojekten eine wichtige Rolle. Dabei geht es insbesondere um Ausgleichsmaßnahmen und -flächen zur Kompensation von Eingriffen in Naturflächen, wie sie bei Bauprojekten nicht ausbleiben können. Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz soll es – wie vom BNatSchG vorgesehen – in Zukunft u.a. möglich sein, solche Kompensationsmaßnahmen durch damit beauftragte und vom Verursacher bezahlte Dritte durchführen zu lassen sowie diese auch außerhalb Berlins umzusetzen. Das ist folgerichtig: weil Berlin keine Insel ist, sondern mitten in Brandenburg mit seinen weiten Naturflächen liegt. 


Fokussierung von Verfahren

Mitwirkung unterschiedlicher Akteur*innen an Bauplanungsverfahren ist wichtig und notwendig – und ist deshalb auch gesetzlich verankert. Im Sinne eines fairen Interessenausgleichs ist es aber unerlässlich, diese Verfahren klar zu strukturieren. Dem dient die vom Schneller-Bauen-Gesetz angestrebte zeitliche Straffung dieser Mitwirkungsrechte, die innerhalb von zwei Wochen wahrgenommen werden sollen. 


Gemeinsam nach Lösungen suchen

In den vergangenen Jahren wurde in vielen Fällen die Baupraxis aus der Entwicklung neuer Vorschriften herausgenommen. Damit wurden Gesetze und Regelungen geschaffen, die nicht oder nur mit großem Aufwand umgesetzt werden konnten – was wiederum zu einer kontinuierlichen Verringerung des Neubaus führte. Gut und wichtig ist deshalb die Etablierung eines regelmäßigen Fachaustausches, wie er in den untergesetzlichen Maßnahmen zum Schneller-Bauen-Gesetz vorgesehen ist. Damit wird erreicht, dass auch künftig auftretende Fragen und Probleme gemeinsam und sachorientiert gelöst werden können.



Weiterlesen:

Wieso braucht Berlin ein Schneller-Bauen-Gesetz?

Fragen und Antworten zum Gesetzesentwurf

BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

Lentzeallee 107 · 14195 Berlin · Tel. 030 89781-0


Home · Kontakt · Impressum · Datenschutz